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   BVerwG, 05.09.1985 - 5 C 33.85   

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BVerwG, 05.09.1985 - 5 C 33.85 (https://dejure.org/1985,1972)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1985 - 5 C 33.85 (https://dejure.org/1985,1972)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1985 - 5 C 33.85 (https://dejure.org/1985,1972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für die Wiedereinsetzung - Schuldlose Versäumung einer gesetzlichen Frist - Versäumung der Revisionsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1986, 287
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1985 - 5 C 33.85
    Ihre Dauer beträgt zwei Wochen; sie beginnt mit dem Wegfall des Hindernisses zu laufen (herrschende Meinung: Eyermann-Fröhler, VwGO, 8. Aufl. 1980, § 60 RdNr. 13; Kopp, VwGO, 6. Aufl. 1984, § 60 RdNr. 2; Redeker-von Oertzen, VwGO, 8. Aufl. 1985, § 60 RdNr. 14; Schunck-de Clerk, VwGO, 3. Aufl. 1977, Anm. 3.a); vgl. auch BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] und speziell für die Wiedereinsetzung nach Bewilligung des Armenrechts BVerfGE 22, 83 sowie § 233 ZPO, der die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO ausdrücklich nennt.
  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1985 - 5 C 33.85
    Die im Urteil vom 21. Oktober 1975 (BVerwGE 49, 252 [BVerwG 21.10.1975 - VI C 170/73] mit weiteren Nachweisen) offengelassene Frage, ob eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Frist nach § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO überhaupt zulässig ist, ist zu bejahen.
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1985 - 5 C 33.85
    Ihre Dauer beträgt zwei Wochen; sie beginnt mit dem Wegfall des Hindernisses zu laufen (herrschende Meinung: Eyermann-Fröhler, VwGO, 8. Aufl. 1980, § 60 RdNr. 13; Kopp, VwGO, 6. Aufl. 1984, § 60 RdNr. 2; Redeker-von Oertzen, VwGO, 8. Aufl. 1985, § 60 RdNr. 14; Schunck-de Clerk, VwGO, 3. Aufl. 1977, Anm. 3.a); vgl. auch BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] und speziell für die Wiedereinsetzung nach Bewilligung des Armenrechts BVerfGE 22, 83 sowie § 233 ZPO, der die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO ausdrücklich nennt.
  • BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69

    Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1985 - 5 C 33.85
    Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist für die Begründung der Revision zu laufen (vgl. BVerwGE 36, 340 [BVerwG 30.11.1970 - Gr. Sen. - 1/69]).
  • BVerwG, 27.03.1985 - 5 ER 284.84

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1985 - 5 C 33.85
    Durch Beschluß des Senats vom 27. März 1985 (BVerwG 5 ER 284.84) - zugestellt am 3. April 1985 - ist der Klägerin für die formgerechte Einlegung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 29. Oktober 1984 Prozeßkostenhilfe bewilligt und ihr Prozeßbevollmächtigter als Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet worden.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Gesetzliche Fristen im Sinne der Wiedereinsetzungsvorschriften sind Fristen, die kraft Gesetzes ohne besondere behördliche Festsetzung allein aufgrund eines bestimmten Ereignisses zu laufen beginnen und deren Dauer das Gesetz bestimmt (vgl. Beschluß vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 149 S. 49; Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 11 C 16.92 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 15 S. 7 (8); BSGE 64, 153 (155) [BSG 25.10.1988 - 12 RK 22/87]).

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zwar auch wegen Versäumung dieser Wiedereinsetzungsfrist (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB X, § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO) statthaft, da es sich um eine gesetzliche Frist im Sinne der Wiedereinsetzungsvorschriften handelt (vgl. Beschluß vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 149 S. 49).

  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03

    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der

    Denn das Gericht wird unter den genannten Voraussetzungen neben der Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist zusätzlich die ebenfalls fristgebundene Wiedereinsetzung in die weiterhin verstrichene Wiedereinsetzungsfrist in Betracht zu ziehen haben (vgl. dazu Beschluss vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 149).
  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 16.92

    Ausbildungsförderung - Antrag - Vorabentscheidungsantrag - Form - Schriftsatz -

    Gesetzliche Fristen sind solche, deren Dauer durch das Gesetz bestimmt ist und die kraft Gesetzes ohne besondere Festsetzung allein aufgrund eines bestimmten Ereignisses zu laufen beginnen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - ).
  • BVerwG, 12.06.1997 - 3 C 43.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Revisionsbegründungsfrist mit Zugang des

    Der sinngemäß dem Schriftsatz des Prozeßbevollmächtigten der Kläger vom 22. April 1997 zu entnehmende Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist nach § 60 Abs. 2 VwGO ist zulässig (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - DVBl 1986, 287; BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) aber unbegründet.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 7 S 1819/98

    Verfassungsrechtliche Bedenklichkeit der unterschiedlichen Fristen für die

    Nach § 60 Abs. 1 VwGO ist auch die Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist möglich (BVerwG, Beschluß vom 5.9.1985 - 5 C 33.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 149).
  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 34.86

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist

    Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO (vgl. Beschluß vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 149 S. 49) liegen nicht vor.
  • VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 21 K 4996/05

    Anspruch auf nachträgliche erstmalige Bewilligung von Wohngeld für eine

    Gesetzliche Fristen im Sinne der Wiedereinsetzungsvorschriften sind Fristen, die kraft Gesetzes ohne besondere behördliche Festsetzung allein aufgrund eines bestimmten Ereignisses zu laufen beginnen und deren Dauer das Gesetz bestimmt (vgl. Beschluss vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 149 S. 49; Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 11 C 16.92 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 15 S. 7 ; BSGE 64, 153 ).
  • BVerwG, 20.03.1986 - 3 C 61.85

    Versäumnis der Jahresfrist für die Wiedereinsetzung - Nachschieben von

    Unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 60 VwGO ist zwar auch bei Versäumung der Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässig (vgl. Beschluß vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - <DVBl. 86, 287>) Entgegen der Auffassung der Revision hat das Verwaltungsgericht dies nicht verkannt.
  • VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 21 K 5192/05

    Anspruch einer Kriegswitwe auf nachträgliche erstmalige Bewilligung von Wohngeld;

    Gesetzliche Fristen im Sinne der Wiedereinsetzungsvorschriften sind Fristen, die kraft Gesetzes ohne besondere behördliche Festsetzung allein aufgrund eines bestimmten Ereignisses zu laufen beginnen und deren Dauer das Gesetz bestimmt (vgl. Beschluss vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 149 S. 49; Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 11 C 16.92 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 15 S. 7 ; BSGE 64, 153 ).
  • VG Berlin, 10.11.2016 - 1 K 91.14

    Nichtigkeit der Versagung einer Auskunftserteilung über die zur eigenen Person

    Auch eine Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 1985 - 5 C 33/85, BeckRS 1985, 02735) infolge des Rechtsirrtums des Klägers, die Klage sei bereits rechtshängig geworden, kommt vorliegend nicht in Betracht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2011 - 6 B 1768/10

    Antrag eines Polizeikommissars auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem

  • VG Cottbus, 24.01.2012 - 6 K 137/11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

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